Brancheninfo: Schuldnerermittlung
Seit Juni 2004 gilt in Deutschland eine Neuregelung der Einwohnermeldepflicht, nach der bei Umzügen im Inland die Vorlage einer Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnorts nicht mehr notwendig ist.
Somit wird das Untertauchen von Personen erheblich begünstigt, wenn einfach falsche Anschriften ungeprüft auf dem Amt angegeben werden. Zudem melden sich bei Umzügen ohnehin bereits immer weniger Menschen ab, an oder um. Gerade Schuldner vermeiden den Gang zum Einwohnermeldeamt, damit Rechnungen, Mahnungen oder Titel nicht an ihre neue Adresse zugestellt werden können.
Wenn auch Ihre Rechnungen mit "Unbekannt verzogen" wieder zurückgesendet werden, kann für Sie eine Detektei verdeckt ermitteln, um untergetauchte und säumige Schuldner aufzufinden. Eine Detektei kann jedoch mehr als nur allein die Personenfahndung übernehmen. Neben der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der neuen Anschrift von Schuldnern, kommen auch weitere Nachforschungen in Frage, wie etwa die Ermittlung des derzeitigen Arbeitsgebers und der wirklichen Vermögensverhältnisse eines Schuldners und die Ermittlung von Pfändungsmöglichkeiten.