Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie (Unfallchirurgie) bzw. Orthopädie mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen.
Wenn man einen Unfall am Arbeitsplatz hat oder einen Wegeunfall, dann sucht man einen Durchgangsarzt auf. Der Durchgangsarzt arbeitet u.a. eng mit der Berufsgenossenschaft zusammen, da er nur dann zum Einsatz kommt, wenn eine gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) die Kosten für die Behandlung übernimmt. Er übernimmt die Erstversorgung, erstellt den Arztbericht für die Unfallversicherung und leitet den Patienten, falls notwendig, an die entsprechenden Fachärzte weiter. Er ist im Laufe des ganzen Verfahrens in Kontakt mit den entsprechenden Einrichtungen. Da der Durchgangsarzt das gesamte Heilverfahren steuert, ist es üblich, dass der Patient nach Beendigung der Behandlung noch einmal den Durchgangsarzt aufsucht, um eine Nachsicht durchzuführen. Der Durchgangsarzt ist berechtigt, Heil- und Hilfsmittel zu verordnen, sofern diese Kosten von der gesetzlichen
Unfallversicherung übernommen werden.
Wichtig zu erwähnen wäre noch, daß für die Behandlung von einem Durchgangsarzt in der Regel keine Chip/Krankenkassekarte benötigt wird und auch keine Praxisgebühr zu entrichten ist, da die Kosten die gesetzliche Unfallversicherung und nicht die
Krankenkasse übernimmt.