Bildungsrecht
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Das Bildungsrecht (Schulrecht, Prüfungsrecht, Hochschulrecht) bildet als Teilrechtsgebiet des Verwaltungsrechts einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit den Schulen, den Schulbehörden und Hochschulen und vertreten Ihre Interessen. Also, wenn Ihnen beispielsweise die Nichtversetzung in die nächste Klasse oder das nichtbestandene Abitur nicht nachvollziehbar erscheinen, eine Prüfung an der Hochschule oder bei der Berufsausbildung nicht bestanden worden ist oder die Bewerbung um einen Studienplatz nicht zum Erfolg geführt hat (Studienplatzklagen).
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