GüterrechtDas Güterrecht regelt die Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern während der Ehe. Der Güterstand wird durch Eheschließung begründet und durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten beendet.
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. In diesem Güterstand leben alle Ehegatten, die keinen Ehevertrag geschlossen haben.
Daneben haben Verlobte oder Ehegatten die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag einen anderen als den gesetzlichen Güterstand zu wählen.
Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.