BußgeldbescheidEin Bußgeldbescheid wird nach Anhörung der Beteiligten im sog. OWi-Verfahren - Ordnungswidrigkeitenverfahren - von der Verwaltungsbehörde erlassen.
Der Bußgeldbescheid ist dem Strafbefehl im Strafverfahren nachgebildet und vergleichbar mit der Einstellung nach § 153 a StPO.
Inhalt des Bußgeldrechts ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung nach einem Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird.
ErmittlungsverfahrenDie Polizei oder Strafverfolgungsbehörde muss bei einem Anfangsverdacht einer Straftat, von der sie durch eigene Beobachtung oder aufgrund einer Anzeige Kenntnis erlangt hat, von Amts wegen Ermittlungen gegen einen bekannten oder auch unbekannten Täter aufnehmen.
Eine Anzeige kann bei der Polizei, einer Behörde oder auch der Staatsanwaltschaft erstattet werden.
Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich werden die Ermittlungen jedoch in den meisten Fällen von der Polizei durchgeführt, die dazu u.a. Beweise sichert und Zeugen vernimmt.
Nach Abschluß der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie noch weitere Ermittlungen für erforderlich hält, Anklage erhoben, ein Strafbefehl erlassen oder das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.